Hebesätze Finanzjahr 2012

Grundsteuer A
 500 v.H. des Steuermeßbetrages
Grundsteuer B  500 v.H. des Steuermeßbetrages
Lustbarkeitsabgabe  15 v.H. des Preises oder Entgeltes
Hundeabgabe  € 35.00 pro Hund                     
 € 17,50 für Wachhunde
 € 17,50 für Hunde mit BGH II
Kanalbenützungsgebühr 
 € 3,89 per m³ (Wasseruhr) oder 4,87 per m² (Wohnfläche)
 Mindestens € 311,20/Objekt und Jahr                  
 50% Ermässigung für Einpersonenhaushalte
 Zeitweise bewohnte Objekte: Mindestens € 155,60/Jahr          
Kanalanschluss-Gebühr  € 21,95 per m², mind. € 3.292,50
Wasserbezugsgebühr  € 1,71 per m³
Wasseranschlussgebühr  € 13,15 per m², mind. € 1.972,50
Abfallgebühr jährlich  € 132,0 für 90 l Mülltonne und Jahr   
 € 158,4 für 120 l Mülltonne und Jahr 
 € 277,2 für 240 l Mülltonne und Jahr 
 € 884,4 für 770 l Mülltonne und Jahr 
 € 1254,0 für 1100 l Mülltonne und Jahr   
 € 92,40 für 1 Personenhaushalte oder Haushalte die nicht
 ständig bewohnt sind    
 1 zusätzlicher Abfallsack kostet € 4,00